Zoll prüfte Friseur- und Kosmetikgewerbe wegen Schwarzarbeit

Am vergangenen Samstag nahm die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) das Hauptzollamt Singen an der bundesweiten Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung im Friseur- und Kosmetikgewerbe teil. Auch in Schramberg war eine Gruppe Zöllnerinnen und Zöllner im Einsatz. Darüber berichtet die Pressestelle des Singener Amts.

40 Zöllnerinnen und Zöllner waren in den Landkreisen Rottweil, Waldshut, Konstanz und dem Schwarzwald-Baar-Kreis im Einsatz. Sie befragten insgesamt 53 Beschäftigte zu ihren Arbeitsverhältnissen. Die Einsatzkräfte der FKS Singen hatten drei Beschäftigte der Steuerfahndung und einen Beschäftigten der Gewerbeaufsicht zur Unterstützung dabei. Die Einsatzkräfte des Standorts Waldshut arbeiteten während der Prüfung mit zwei Beschäftigte der Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein und drei Personen der Steuerfahndung Rottweil zusammen.

Sozialversichert?

Neben der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns kontrollierte der Zoll, ob die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben. Sie prüften aber auch, ob Beschäftigte Sozialleistungen zu Unrecht beziehen oder bezogen haben.

Schließlich kontrollierten sie, ob Ausländerinnen und Ausländer die erforderlichen Arbeitsgenehmigungen beziehungsweise Aufenthaltstitel besitzen.

Strengere Kontrollen möglich

Der Gesetzgeber habe das Friseur- und Kosmetikgewerbe dieses Jahr „in den Katalog der besonders von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung betroffenen Branchen aufgenommen“, erklärt Sonja Müller Pressesprecherin des Hauptzollamts Singen. „Mit der Aufnahme gehen wesentliche Pflichten wie die Ausweismitführungspflicht, die Sofortmeldepflicht und die Pflicht zur Arbeitszeitaufzeichnung einher“.

Etliche Verstöße in Schramberg und Rottweil

Die Beschäftigten der FKS Singen überprüften im Raum im Raum Rottweil und Schramberg insgesamt vier Friseurbetriebe/Barbershops und vier Nagelstudios. Neben Meldepflichtverstößen und Verstößen gegen die Stundenaufzeichnungspflicht kamen hier noch Verstöße wegen illegalem Aufenthalt, Leistungsmissbrauch und Mindestlohnverstöße hinzu.

Insgesamt haben die Beschäftigten der FKS SI bei einem Teil der überprüften Betriebe in Summe sechs Strafverfahren und 16 Verfahren aufgrund der festgestellten Ordnungswidrigkeit eröffnet.

Weitere Ermitttlungen folgen

Bei einzelnen der überprüften Betrieben ergaben sich bisher keine Beanstandungen. An Schwerpunktprüfungen schließen sich grundsätzlich umfangreiche Nachprüfungen an. Der Zoll wird die vor Ort erhobenen Daten der Beschäftigten mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Arbeitgeber abgleichen und weitere Geschäftsunterlagen prüfen.

„Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit der Deutschen Rentenversicherung und weiteren Behörden“, so de Sprecherin Müller. Dass die Fahrzeuge so deutlich zu sehen waren, sei durchaus beabsichtigt: „Wir wollen, dass die Bevölkerung mitbekommt, dass wir wegen Schwarzarbeit kontrollieren, erklärt sie mir auf Nachfrage.

Mindestlohn beträgt 13,90 Euro

Im Friseur- und Kosmetikgewerbe gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 13,90 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet.

Durch die zuletzt erfolgte Erweiterung des Katalogs der für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung besonders anfälligen Branchen (§ 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz) um das Friseur- und Kosmetikgewerbe, kann die Verbreitung von Schwarzarbeit in diesen Branchen, insbesondere in Barbershops und Nagelstudios, noch effektiver bekämpft werden.